Schutzkonzept
Auszug aus dem Schutzkonzept für das ISAF vom 04.07.2021 in Ibach: Mit Entscheid des Bundesrates vom 23.06.2021 wurden die Vorschriften zur Durchführung eines Anlasses massiv gelockert. Aufgrund der Beschaffenheit des Wettkampfgeländes kann der Abstand grundsätzlich zu jeder Zeit gewährleistet werden. Trotzdem gilt es einige Vorgaben strikte einzuhalten: Sämtliche Personen, welche registriert sind, erhalten Einlass und einen Badge. Maskenpflicht (> 12 Jahren): Innenräume (Garderobe, Aufenthaltsräume, Einteilungs- und Rechnungsbüro). Dies gilt für sämtliche Beteiligte, welche sich auf dem Gelände aufhalten. An den Eingängen werden zusätzlich Gesichtsmasken verteilt. Die Maskenpflicht ist konsequent umzusetzen. Personen mit Maskenattest werden gebeten sich vorgängig bei zu melden. Aussenbereich: keine Maskenpflicht Die Tribüne kann zu 2/3 besetzt werden. Auf der Tribüne halten sich Funktionäre, OK und Gäste auf. Sämtliche Zelte sind zu 2/3 offen und somit muss keine Gesichtsmaske getragen werden. Damit die Schwinger und Betreuer genügend Platz haben, werden zusätzlich zwei Zelte aufgestellt. An sämtlichen neuralgischen Punkten stehen genügend Händedesinfektionsmittel zur Verfügung, welche zu benützen sind. Verpflegung: Die Schwinger und Betreuer verpflegen in Selbstsorge. Alle anderen Beteiligten verpflegen im Helfer-Zelt (Tische beschriftet, gruppenweise). Es gilt weiterhin Abstand halten und die Händehygiene einzuhalten. Das OK des ISAF bittet sämtliche Personen den Weisungen und Vorgaben Folge zu leisten.
